A. Präambel
Das Freie Fahren findet auf einer Rundstrecke statt, die während der Veranstaltung für den
öffentlichen Verkehr gesperrt ist.
Bei dieser Rundstrecke handelt es sich um eine umfänglich eingerüstete Rennstrecke, die den
Sicherheitsvorschriften, insbesondere auch den Vorgaben des Deutschen Motorsportbundes
entspricht und dementsprechend ausgewählt wurde.
Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der
kürzesten Fahrzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik.
Ausschließliches Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den
Straßenverkehr.
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht
gefährdet, dies ist insbesondere dann der Fall, wenn unterschiedlich starke Fahrzeuge gleichzeitig auf
der Rennstrecke fahren und Geschwindigkeitsunterschiede entstehen.
Ausnahmslos stellen die Teilnehmer für diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von
jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten
Unfalles oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen.
Durch die Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden
Bedingungen ohne jede Einschränkung unwiderruflich verbindlich an, so dass diese mit Abgabe
dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam wird.
Der Haftungsverzicht gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
B. Haftungsverzicht sowie Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der
Haftung
Alle Teilnehmer wie Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer, Kfz-Halter sowie Helfer und andere nehmen
auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen in vollem Umfange die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen oder anderen benutzten
Fahrzeug verursachten Schäden, sofern hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer und Helfer.
Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von
Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen
1. den DSK Deutscher Sportfahrer Kreis e.V., den oder die Veranstalter, einschließlich aller
angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen, deren Helfer, Sportinstrukteure,
Sportleiter und Sportwarte, der Streckeneigentümer und – Betreiber, alle angeschlossenen
Firmen sowie deren Mitarbeiter einschließlich der Streckenposten und sonstigen beauftragten
Sicherheitspersonen und Firmen.
2. Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen,
3. den Straßenbauträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu
benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
4. die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und
Institutionen.
Ausgenommen davon sind Sachschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der unter Punkt 1 - 4 genannten Personen beruhen und sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Haftungsverzicht gilt auch dann, wenn Instruktoren auf Wunsch von Teilnehmern mit deren
Fahrzeugen zu Vorführfahrten oder Demonstrationsfahrten und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeuge
des Veranstalters oder anderer Clubmitglieder mitnehmen lassen.
Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen, hier gilt kein Haftungsverzicht.
Die Teilnehmer verpflichten sich, Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände
der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmer bzw. an deren Fahrzeug verursachen, dem
Geschädigten zu ersetzen und direkt mit ihm oder durch die eigene Haftpflichtversicherung zu
regulieren, sofern eine solche besteht.
Die Teilnehmer stellen durch diese Erklärung die unter Punkt 1 bis 4 genannten Personen in vollem
Umfange von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von dem Unterzeichnern
verursachten Unfalles oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen.
C. Besonderer Haftungsausschluss des Deutschen Sportfahrer Kreises e.V.
Für die an den Teilnehmern, seinen Begleitern und Mechanikern oder seinen mitgeführten Sachgütern
durch Dritte zugefügte Schäden haftet der DSK nicht.
Der Deutsche Sportfahrer Kreis übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke oder
dazugehörigen Einrichtungen.
Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden.
Bei Genuss von Alkohol, Drogen und starken Medikamenten gilt für diese Veranstaltung absolutes
Fahrverbot.
Den Anweisungen des Veranstalterpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten.
D. Sicherheitsbedingungen
Der Teilnehmer erkennt die Bedingungen der Ausschreibung sowie den obigen Haftungsausschluss
an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen. Er versichert:
a) Ich bin im Besitz einer entsprechend gültigen Fahrerlaubnis.
b) Ich bzw. meine Mitfahrer sind während der Veranstaltung angegurtet.
c) die Wagenfenster/Falt- und Schiebedächer sind während der Veranstaltung geschlossen.
d) Das von mir, bei dieser Veranstaltung, benutzte Fahrzeug entspricht den Bestimmungen der
Straßenverkehrszulassungsordnung in allen Punkten. Sämtliche am Fahrzeug
vorgenommenen Änderungen sind ordnungsgemäß in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
e) Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Kraft, es wurde keine Kündigung durch den
Versicherer ausgesprochen.
Hinweis: bei der Fahrerbesprechung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für
Personenschäden eine Haftung nicht auszuschließen ist.