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Definition laut Duden: Leihgebühr, für die Verleihung einer Sache erhobene Gebühr
Und im Juristischen Sinne:
Leihgebühr - Entgelt für die zeitweilige Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Der Begriff Leihgebühr ist insofern ungenau, als die Leihe als unentgeltliche Gebrauchsüberlassung definiert und das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung im Ausleihdienst als Preis bezeichnet. Für die Festlegung von Leihgebühr gegenüber der Bevölkerung gelten die gleichen Prinzipien wie für die Einzelhandelsverkaufspreise, bes. das Prinzip der Stabilität. Gegenüber gewerblichen Betrieben werden kostendeckende Leihgebühren festgesetzt. Ihr Umfang ist unbedeutend, bes. nachdem für Leihverpackung nicht mehr Leihgebühr angewandt, sondern in der Regel Abnutzungsbeträge vereinbart werden.
Habt Ihr eigentlich nix besseres zu tuen? Geht Auto Putzen oder Luft prüfen das ist wenigstens was Sinnvolles
Bekommt man so ein schönes Schildchen als Leihgabe auch beim PCC gestellt
Dafür sind sie gedacht. Deswegen bringe ich sie auch mit nach Anneau. Wenn Du regelmässig PCC fahren würdest oder zumindest bei der Informationsveranstaltung von Kai gewesen wärst, würdest Du das wissen.
Wenn Du den schönen Einleger aber im Kiesbett versenkst, bekommst Du und eine Rechnung von mir.
Übrigens war ich bei Kai`s Infoveranstaltung...
Diese spezielle Information ist jedenfalls bei mir nicht hängen geblieben.
Eine Haftung dafür, dass das Schild aufgrund der Umwandlung kinetischer Energie verglüht, wenn ich mit orbitaler Geschwindigkeit durch die Atmosphäre breche. übernehme ich aber nicht.
Sowas passiert wenn die Turbofahrer vorher Öl auf der Piste verlieren.
Der hat die Karre aber ganz komisch beim Anbremsen verloren, dem ist ja beim gerade ausfahren das Heck gekommen.
Gruss Capt.Kirk
Man kann nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo man es nachlesen kann.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten.
Da können nur Betriebsmittel von so nem Schaufelrad getriebenen Fahrzeug die Ursache sein, weil Betriebsmittel von einem Sauger hätte der GT3 Ignoriert
Gruß rm22 996 C2 ein wenig Modifiziert HAI Heet RC MTB
BMW X6 3,0D
BMW Z4 3,0 Roadster (Flatterdach)
Ich würde eher sagen, dass die Hinterachse überbremst hat. Vielleicht zu hoher Luftdruck, kaputtes AbS oder Zu bissige Bremsbeläge hinten.
Öl bestimmt nicht, schon garnicht von einem Turbo. Da ölt nix, die schwitzen höchsten.
Das ist das gleiche wie mit dem Ölverbrauch. Ein Sportler darf viel trinken und auch schwitzen....kennt ihr Saugerbuben natürlich nicht.
Nach einem Überbremsen schaut das für mich nicht wirklich aus. Die Fuhre bricht beim Anbremsen auf der Gerade schlagartig aus, da muss was anderes mit im Spiel gewesen sein. Entweder es war etwas auf der Fahrbahn oder es ist etwas am Fahrzeug gebrochen. Wir werden es wahrscheinlich nie erfahren.
Gruss Capt.Kirk
Man kann nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo man es nachlesen kann.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten.
Leihe:
die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache (§§ 598–606 BGB). Der Verleiher muss den Gebrauch gestatten, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und kann i.d.R. die Sache jederzeit zurückfordern. Der Entleiher haftet für jedes Verschulden, muss die Sache pfleglich behandeln, darf sie nicht weiterverleihen und muss sie nach Zeitablauf oder Kündigung zurückgeben.
Gegensatz: Die entgeltliche Gebrauchsüberlassung (Miete).