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Montag, 7. Juni 2010, 19:03

Forumfüllendes Reifenthema

Hi @ ALL

Nachdem ja in verschieden Foren das Thema (welche Reifen oder Reifenfirma) immer wieder aufkommt und Seitenfüllend
Diskutiert wird, und ich vor genau diesm Problem stehe (welche Reifenfirma darf ich fahren) habe ich mir am heutigen Tage
Informationen von der DEKRA Frankfurt (und die sollten es ja Wissen) direkt in eine 1,5 Stunden Telefonat geholt

Hierbei ist folgender FAKT entstanden
Mythos = N Kennung
N Kennung ist nur eine Kennzeichnung welche besagt, dass die Fa. Porsche einen Reifen von einem Hersteller welcher seine Reifen mit dieser Kennung versehen hat oder diese Kennung von Porsche zugeteilt bekommen hat (eventuell durch Porsche eigene Reifentests)
als Empfehlung ausspricht! Sonst steht da nichts dahinter als die reine Empfehlung
dies beruht auf eine Gesetzesänderung aus den 90er Jahren, welche eine komplette Markenbindung hiermit aufgehoben hat...!!!!

Dies bedeutet, jeder Reifenhersteller kann auf einem Porsche ohne jegliche Probleme gefahren werden, dem steht nichts im Wege. FAKT

Änderungen von Größen

Änderungen am Größenverhätnis der Reifen, wie diese zum Beispiel beim mir jetzt auftreten
Beispiel:
Original V 235-40 ZR18 91Y / H 265-40 ZR18 101Y
Wechsel V 235-40 ZR18 95Y / H 275-40 ZR18 105Y
müssen durch TÜV oder DEKRA eingetragen werden. (Das ist jedem klar OK) aber, da wie in meinem Fall der neue Hinterreifen weder in den Papieren von Porsche noch in den Freigaben von meinem Felgenhersteller eigetragen sind, wird in diesem Fall eine Einzelabnahme oder sogar eine Komplettabnahme erforderlich.
Bevor hier die Frage aufkommt (warun macht der denn jetzt den Hinterreifen drauf und nicht die Originalgröße) ganz einfache Antwort, der Hersteller welchen ich mir ausgesucht habe, stellt diesen Hinterreifen in 265 Größe nicht her.

Die Abnahme hat NICHTS mit dem (Mythos ABS oder 1% Abweichung) zu tun, sondern hier geht es lediglich darum festzustellen ob der Reifen an der Karosserie anschleift oder eine Einschränkung im Lenkbereich vorliegt. Erst in 2ter Linie wird nach einer Tachoabweichung geschaut.

Eine Einzel oder Komplettabnahme kann dadurch umgangen werden, dass man (falls diese Eintragungen nicht vorhanden sind) beim jeweiligen Hersteller (Fahrzeug und Felgenhersteller) sich die entsprechenden ABE's austellen läst. So werden die Reifen dann einfach nur noch durch den TÜV oder DEKRA eingetragen. Sollte weder der Fahrezug noch Felgenhersteller hierfür eine ABE austellen wollen oder können, ist eine Einzelabnahme oder sogar Vollabnahme unumgänglich.

Dies alles beruht auf meinem heutigen Telefonat mit einem Verantwortlichen der DEKRA Frankfurt für genau diesen Fachbereich.

Hoffe hiermit einige Weissheiten und Ungereimtheiten beseitigt zu haben oder eventuell auch für neue Diskusion Gesprächsstoff gesorgt zu haben.

Gruss Klaus
Mein neuer schaut ganz anders aus, gefahren wird er nur von Klaus
Mit lesen alleine ist es nicht getan, man muss es auch verstehen können.
Wer der Herde nachläuft, kann nur die Ärsche sehen.
Mein Porsche war Grün und fuhr mit Gas
Wer nur mit dem Strom schwimmt, wird die Quelle niemals erreichen
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2

Montag, 7. Juni 2010, 20:02

Meine Rede schon seit Jahren und auch in diversen Threads anderer Foren nachzulesen. Hätte ich dir in 5 min oder in 1,2 oder 3 Sätzen auch erklären können bzw. bezüglich der Herstellerbescheinigung für den TÜV Eintrag hatte ich dir ja Freitag Abend schon was dazu gesagt. :P
Gruss Capt.Kirk

Man kann nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo man es nachlesen kann.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten.


3

Montag, 7. Juni 2010, 20:25

@ Capt.Kirk

Jo, hast Du schon Recht und ich möchte hier auch nicht Deinen Fachverstand hierzu in Frage stellen,
nur es geht hier einmal darum dies von einer Offiziellen Stelle, welche die Verantwortung hierfür trägt, erklärt, aufgezeigt und bestätigt zu bekommen. Es sind ja auch andere Forumsmitglieder daran interessiert, dies einmal eventuell ein wenig mehr
Offiziel bescheinigt zu bekommen.
Mir geht es vor allem darum, bei einem Thema nicht nur einfach larifari mitzureden, sondern auch entsprechendes Fachwissen hierzu aus Erfahrung im Hinterkopf zu haben, da diese bedingt durch meinen Boxsti auch Neuland für mich ist.
Ich bezeichne dies immer als Angebotseinholung (macht man ja auch mehrmals um vergleichen zu können)
Erreichen möchte ich vor allem aber hier in unserem Forum, dass entsprechende Auskünfte einen sachlichen, und was viel mehr Bedeutung hat, einen fachlichen Hintergrund besitzen, auf den sich entsprechende Themensucher verlassen können.

Gruss Klaus
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4

Montag, 7. Juni 2010, 20:54

Eigentlich ja ein alter Hut aber da redest du dir den Mund fransig morgen kommt dann doch wieder einer der es besser weis.

Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen, Reifenfreigaben,....

Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist.

Sollte der Reifenhändler nicht über die gewünschte Reifenfreigabe verfügen, so können hierzu Auskunft geben:

* der Fahrzeughersteller, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.
* der Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug bis auf Sonderräder im Serienzustand befindet.
* der Hersteller der gewünschten Reifen, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet und die bisherige Reifenbindung auf ZR-Reifen bezogen war. In diesen Fällen kann gegebenenfalls auch der Fahrzeughersteller Auskunft geben.

Kann kein Hersteller für die gewünschten Reifen an dem entsprechenden Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen, sollte die Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. Die Reifen sollten erst montieren werden, wenn das entscheidende Dokument vorliegt und mögliche Auflagen für den Betrieb der Reifen (z.B. Reifenluftdruck) berücksichtigt werden können.


http://www.hankooktire-eu.com/de/service/reifenfreigabe.html

http://www.reifensuche.com/reifenfreigabenpkw.htm
Gruss Capt.Kirk

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5

Montag, 7. Juni 2010, 21:12

Hallo CAPT.CIRK

Das hast Du jetzt richtig fein gemacht
Problematik, hast Du am Anfang schon angesprochen, ist aber folgende

Reifenhändler 1 kommt und sagt (nicht ohne N-Kennung) oder nur wenn ich von Ihnen schriftlichen Verzicht bekomme
Reifenhändler 2 kommt und sagt (N-Kennung egal)

also wie in den Foren und da liegt die Krugs (wem soll ich jetzt glauben)

Heute bei Nachfrage eines RENOMIERTEN REIFENHERSTELLERS selbst erlebt

Nachfrage per Mail an Hersteller wegen Reifengröße
Vorne Original wie ich drauf habe Hinten (da der Hersteller deise Größe nicht anbietet) statt 265/40 halt 275/40

Rückruf aus dem Hause des Herstellers "Reifenfreigabe kein Problem, aber warum in dieser Größe" Passende Antwort gegeben, Resultat
"Freigabe können wir Ihnen in dieser Mischgröße nicht erteilen, da wir nicht wissen ob das ABS noch funktioniert"
Was machste jetzt als Verbraucher??

Gruss Klaus
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6

Montag, 7. Juni 2010, 21:31

Was ich da mache? Ich frag ihn ob er schon mal eine Tabelle für den Abrollumfang eines Reifens gesehen hat.
Ich würde aber hinten dann auf 275/35/ gehen da ist der Abrollumfang nahezu identisch VA 202.7 HA 204.1
Durchmesser VA 64,5 cm HA 65 cm
Gruss Capt.Kirk

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7

Montag, 7. Juni 2010, 21:40

Hi

Hab ich aber keinen Bock drauf, so einen Hundeknochen unterm Hintern zu fahren
Gruss Klaus
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Andy911

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8

Montag, 7. Juni 2010, 21:56

Das ist doch das geringste Problem.... den Reifenhersteller oder Reifenfirma mit der Freigabe zu beauftragen.
Dauert bei Pirelli 20 min. ....Fax
Bei Michelin 2 Tage für einen Brief.

Fast alle Reifengrößen-Kombinationen wurden freigegeben !

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9

Montag, 7. Juni 2010, 22:11

Hi

Hab ich aber keinen Bock drauf, so einen Hundeknochen unterm Hintern zu fahren
Gruss Klaus



Das ist doch kein Hundeknochen. Ich behaupte vom Komfort erkennst du keinen Unterschied 265/40 zu 275/35
Gruss Capt.Kirk

Man kann nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo man es nachlesen kann.

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10

Dienstag, 8. Juni 2010, 18:22

Das ist doch kein Hundeknochen. Ich behaupte vom Komfort erkennst du keinen Unterschied 265/40 zu 275/35[/quote]

Hi Capt.Kirk

doch, genau den merke ich.

Ansonsten kommt ja noch hinzu, dass die Reifengröße Hinterachse / Vorderachse keinen Unterschied haben darf

Wenn ich Hinten 35er draufmache dann muss ich vorne auch 35er draufmachen und das will ich ja nicht.

Hab jetzt beim Felgenhersteller nachgefragt, da bei diesem die Felgen in meiner Größe auf anderen Fahrzeugen diese
Reifengröße aufziehen dürfen! Frage an den Hersteller, warum nicht bei Porsche ist doch die gleiche Felge Antwort des Hersteller
Keien Ahnung müssen wir erst Recherchieren. Super, da wissen sie noch nicht einmal was in der eigenen Firma für ein Blödsinn verzapft wird.

Mal Abwarten was da jetzt für eine Ausrede kommt

Gruss Klaus
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michel986

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11

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:11

Ansonsten kommt ja noch hinzu, dass die Reifengröße Hinterachse / Vorderachse keinen Unterschied haben darf
Wenn ich Hinten 35er draufmache dann muss ich vorne auch 35er draufmachen und das will ich ja nicht.
Ich habe Hinten 265/35 und Vorn 225/40 drauf, ist Serie Gibt es einen Grund das Du die unterschiedlichen Höhen nicht Fahren darfst?
Gruß Michel
Boxster 986 S................... fliegen ist nicht schöner, nur höher.

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12

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:40

Das ist doch kein Hundeknochen. Ich behaupte vom Komfort erkennst du keinen Unterschied 265/40 zu 275/35

Hi Capt.Kirk

doch, genau den merke ich.

Ansonsten kommt ja noch hinzu, dass die Reifengröße Hinterachse / Vorderachse keinen Unterschied haben darf

Wenn ich Hinten 35er draufmache dann muss ich vorne auch 35er draufmachen und das will ich ja nicht.


Gruss Klaus


Klaus hier unterliegst du einem fatalen Irrtum.
Es kommt auf den Abrollumfang an nicht auf den Querschnitt. Je breiter der Reifen auf der HA desto niedriger muss der Querschnitt sein.
Der Querschnitt gibt lediglich die Prozentuale Höhe zur Reifenbreite an. Sprich ein 265/40 hat eigentlich die Identische Flankenhöhe wie ein 275/35 vondaher wirst du eben auch keinen Komfort Unterschied feststellen.

Ruf dir mal den Abrollumfang Kalkulator über Googel auf und vergleich mal deine Umfänge und Durchmesser.

Du musst zwangsläufig auf der HA einen niedrigeren Querschnitt wählen um eben mit dem Abrollumfang hinzukommen.

http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_…ifenrechnen.htm

http://www.carsfromitaly.info/reifenrechner.php

http://www.autoreifenpreise.de/reifenrechnen.htm

Reifengrösse Durchmesser Umfang Geschwindigkeit Anzeige Abweichung in Prozent Umfangdifferenz
235/40/18 ...........64.5 .....202,70
275/40/18 ...........67.7 .....212,17......100................................95..............-5%..............4,9%
275/35/18 ...........65,0..... 204,10......100................................99..............-1%..............0,7%


Hier mal der direkte Vergleich du solltest schon den 275/35/18 nehmen.
Wenn du Fragen hast
RUF MICH AN.
Gruss Capt.Kirk

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13

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:01

Hallo Stefan

Wieso vergleicht Du meinen VA-R mit dem HA-R??

Wenn ich die Zahlen Eingebe, erhalte ich als Diff von 265/40 zu 275/40 eine Abweichung von -1%
Was laut Tabelle bedeutet dass ich 100 fahre und 99 angezeigt werden!

Gruss Klaus
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14

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:03

Klaus du musst doch den Abrollumfang VA HA identisch bzw nahezu Identisch halten.
Gruss Capt.Kirk

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15

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:24

OK OK OK!

Jetzt hab ich aber mal die Originalbereifung eingegeben und dabeio festgestellt, dass hier gerade mal so die erlaubte Toleranzgrenze eingehalten wird. Also dürfte das bei meiner Wunschvorstellung auch nicht so dramatisch sein!
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16

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:28

Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig.

Bei der Bodenfreiheitsänderung sind Rundungsfehler möglich, die jedoch maximal 1mm betragen, also unerheblich sind.

Der Abrollumfang kann je nach Reifenhersteller Variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger.

Ich kann dir nur dazu raten die 275/35 iger Version zu nehmen.
Gruss Capt.Kirk

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17

Mittwoch, 9. Juni 2010, 14:24

Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig.

Hi Capt

Die ist so nicht korrekt

Wenn Du die Originalreifengrößen (von Porsche aufgezogen) nimmst und vergleichst, dann ist da eine Div von -km/h

Also trifft Deine Aussage nicht zu!

Gruss Klaus
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18

Donnerstag, 10. Juni 2010, 14:29

Original ist doch 235/40 und 265/35 (du hast aber glaube ich 265/40 was mich eh etwas verwundert) beim 986 225/40 und 265/35 und da gibts doch keine Toleranz.

Ist auch nicht meine Aussage sonder die vom Gesetzgeber und bevor der TÜV mault und als Auflage eine Tachoangleichung vorschreibt lieber gleich den 35iger Querschnitt wählen.
Gruss Capt.Kirk

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19

Donnerstag, 10. Juni 2010, 15:31

Hallo Capt.

Liegst vollkommen richtig (265/40) Original von Porsche im F-Sch. eingetragen
So, hab aber doch auch die Brock Felgen und da steht genau das selbige, aber auch die 245/35 mit 275/35 und die habe ich am
heutigen Tage mir bestellt. Siehe Rubrik 750,00 Euro


Danke wie immer für Deine rege Anteilnahme und sachlichen Auskünfte

Gruss Klaus
Wir sehen uns spätestens am 15 am Ring
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