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Original von Capt.Kirk
Das stimmt eidiweil Impressum, Kontakte und Bordregeln für Gäste eher uninteressant sein sollten.
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Endlich ist es geschafft! Ein günstiger Provider ist gefunden, eine ansprechende Homepage ist gestaltet und nach vielen Stunden ehrenamtlicher Arbeit präsentiert sich der Sportverein stolz mit einem eigenen Auftritt im Internet. Alle sind zufrieden,. Grund: Bei der Homepage sind die Vorschriften des Teledienstgesetzes nicht beachtet worden. t 1996gelten. . geahndet werden. Folgende Angaben muss das Impressum mindestens enthalten:
o Name des Anbieters mit Rechtsform (bei eingetragenen Vereinen also mit Zusatz e.V.)
o Anschrift des Anbieters (vollständige Adresse, kein Postfach!)
o Vertretungsberechtigte
o Telefonnummer, Faxnummer (sofern vorhanden) und E-Mail-Adresse
o Vereinsregister und Vereinsregisternummer
o Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden)
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuernummer. Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer erhält ein Verein nur dann, wenn er unternehmerisch im Binnenmarkt, d. h. in anderen EU-Mitgliedsstaaten auftritt und innergemeinschaftlich steuerpflichtige Umsätze tätigt. Die Umsatzsteuernummer hingegen muss nicht im Impressum einer Homepage angegeben werden. Wenn die Internetseiten auch redaktionellen Inhalt haben, sind im Impressum zusätzlich die Namen der redaktionell verantwortlichen Personen bzw. des verantwortlichen Redakteurs zu nennen. Wenn Abteilungen oder Gruppen innerhalb eines Vereins einen eigenen Webauftritt betreiben, so ist zu berücksichtigen, dass diese vereinsrechtlich keine eigenständigen juristischen Personen darstellen. Deshalb muss im Impressum einer solchen "Abteilungs-Homepage" der Hauptverein als Anbieter und Vertretungsberechtigter aufgeführt sein. Wo ist das Impressum zu platzieren? Das TDG schreibt vor, dass die entsprechenden Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind. Das bedeutet nicht, dass alle Angaben bereits auf der Startseite des Internet-Auftritts zu lesen sein müssen. Auf der Startseite muss aber zumindest ein kurzer Hinweis auf das vollständige Impressum gegeben werden, das dann über einen direkten Link, d.h. über einen einzigen Mausklick, erreichbar ist. Dieser Link muss deutlich erkennbar und ständig verfügbar sein. Suchmaschinen direkt auf eine untergeordnete Seite. Deshalb empfiehlt es sich, auf jeder untergeordneten Seite entweder einen direkten Zugang zur Startseite zu ermöglichen oder jeweils einen direkten Link zum Impressum zu setzen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wolfman34« (16. September 2009, 05:13)
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