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Ghostofpain

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61

Donnerstag, 18. September 2014, 21:20

Wenn Du mir einen Kontakt nennst, mach ich das. Dachte das übernimmt Vaujo :14: t?

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62

Freitag, 19. September 2014, 08:57

So Antwort ist da.
"Grundsätzlich sind Gleichmäßigkeitsfahrten und sogenannte Trackdays mitversichert, sofern keine Höchstgeschwindigkeiten erzielt werden sollen.

Das wäre mir als Nichtjurist zu pauschal.


Die Aussage (alleine das Grundsätzlich) in Schriftform seitens der Versicherung sollte doch ausreichend.
Mit dem Statement und der Vorlage der Ausschreibung im Fall der Fälle wird da wohl kein Richter zugunsten einer Versicherung entscheiden können.
Gruss Capt.Kirk

Man kann nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo man es nachlesen kann.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten.


Blacky

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63

Freitag, 19. September 2014, 10:52

Aus Sicht der Versicherung gibt es auch bei der Gleichmäßigkeitsfahrt einen Anreiz die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Die Begründung war, sofern ich mich recht erinnere: "Wer mehr Runden fährt, hat mehr Chancen die Referenzzeit zu treffen und damit zu gewinnen."

Die absolute Höchstgeschwindigkeit von meinem Fahrzeug kann ja nicht gemeint sein, denn die kann ich auf der Rennstrecke eh nie erreichen.
Du sollst nicht langsam sein! :HuHU:

vaujot

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64

Samstag, 20. September 2014, 11:41

Wenn Du mir einen Kontakt nennst, mach ich das. Dachte das übernimmt Vaujot :14: ?


Hab keinen Kontakt, den ich fragen könnte. Meine Frage danach hat Kai vermutlich übersehen.
Besten Gruß,
Valerian

'62 Giulia Spider
'90 BMW E30
'95 993 Coupé
2014 Alfa Romeo 4C

Ghostofpain

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65

Freitag, 10. Oktober 2014, 15:00

Es gibt wieder mal eine kleine Ergänzung, allerdings nichts, was wir nicht schon wissen bzw. erahnt hätten.
Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 15.4.2014 12U 149/13) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob AVBs einer KFZ-Kasko überraschend, intransparent oder den VN in sonstiger Weise beeinträchtigen, wenn die Regeungl besagt, dass kein Kaskoschutz besteht, wenn Schäden bei Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich dazugehöriger Übungsfahrten und jeglicher Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt; ausgenommen Fahrsicherheitstrainings.

Kurz und knapp...die AVB`s sind wirksam. Wer also sowas im Vertrag stehen hat, zahlt selbst. :Frech: Also besser Wechseln zu den Versicherern die das nicht so regeln. :Daumen: :D

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66

Freitag, 10. Oktober 2014, 16:51

Also besser Wechseln zu den Versicherern die das nicht so regeln. :Daumen: :D

Die sind aber mitlerweile gaaaanz dünn gesät.
Gruss Capt.Kirk

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